Umfassende Absicherung
- Sicherheit für die ganze Familie
- Zusätzliche Beteiligung an Fitness, Prävention und Brillen
- Finanzielle Sicherheit bei Tod und Invalidität
- Zahnversicherung für die Kleinsten
Interessieren Sie sich für die optimale Krankenversicherung?
Wir haben für Sie das passende Angebot.
Jede Person hat andere Bedürfnisse – auch bei der Krankenkasse. Durch eine personalisierte Broschüre erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
schnell & einfach
Vergleichen Sie in wenigen Minuten die Angebote der führenden Schweizer Krankenkassen.
personalisierter Vergleich
Mit ihren individuellen Prämien und an Ihre Bedürfnisse angepasst – transparent und verständlich.
bequemer Abschluss
Wir stellen Ihnen sämtliche Dokumente zur Verfügung und übernehmen sogar die Kündigungen für Sie.
Bei unserer unabhängigen Krankenkassenberatung unterstützen wir Sie beim persönlichen Prämienvergleich. Dadurch können Sie für Ihre Familie jedes Jahr bis zu 4000 Franken Prämien sparen – bei gleichbleibenden Leistungen.
In der Schweiz braucht jedes zweite Kind eine Zahnspange. Ohne einen geeigneten Schutz bei der Krankenkasse kostet eine solche Zahnstellungskorrektur Tausende von Franken. Schützen Sie sich davor mit bis zu 100 % Abdeckung ab dem ersten Versicherungsjahr.
Bei uns erhalten Sie für sämtliche Familienmitglieder umfassende Rabatte. So erhalten die Kinder exklusiv bis zu 100 % Vergünstigung auf die Zusatzversicherungen. Ausserdem profitiert die ganze Familie von Kollektivrabatten von bis zu 20 %.
Jede Familie ist anders und hat spezielle Bedürfnisse. Unser Team hilft Ihnen bei der Suche nach der optimalen Krankenkasse. Sie profitieren von einer massgeschneiderten Offerte für die ganze Familie.
Sie erhalten einen persönlichen Prämienvergleich und eine transparente Übersicht von allen Prämien und Rabatten.
In dem personalisierten Vergleich wird die Kundenzufriedenheit und die verschiedenen Dienstleistungen der Krankenkassen miteinander verglichen.
Es wird Ihnen verständlich erklärt, welche Franchise und welches Modell optimal für Sie und Ihre Liebsten ist.
Sie erhalten einen auf Sie abgestimmten Vergleich, welcher aus über 300 Versicherungsprodukten zusammengestellt wurde.
Antwort
Wir vergleichen für Sie nicht nur Preise, sondern Sie erhalten eine detaillierte Übersicht der Leistungen und Service der einzelnen Krankenversicherungen. Unser Team von Fachspezialisten prüft jede Ihrer Anfragen und gibt Ihnen eine individuelle Beratung. Abschliessend wird jeder Antrag von uns auf Vollständigkeit kontrolliert, damit der Versicherungsabschluss einfach und unkompliziert erfolgt.
Antwort
In der Grundversicherung ist eine Kündigung auf den 31. Dezember möglich. Die Kündigung muss bei Ihrem bisherigen Versicherer bis spätestens 30. November eintreffen (es gilt das Datum des Posteingangs bei dem Versicherer). Für die Zusatzversicherung gelten Kündigungsfristen von in der Regel 3 Monaten. Die Kündigung muss bis spätestens 30. September beim Vorversicherer eintreffen. Gewisse Krankenkassen wie Assura oder Groupe Mutuel haben jedoch Kündigungsfristen von 6 Monaten. Hier muss die Kündigung bis 30. Juni eingereicht sein.
Antwort
Sofern die Beratung durch einen Fachspezialisten der Vita Finance durchgeführt wird, garantieren wir für einen reibungslosen Verlauf des Wechsels. Sie haben die Wahlmöglichkeit, ob die Kündigung durch uns gemacht wird oder ob Sie die Kündigung selber erledigen möchten.
Antwort
Sehr gerne stehen wir Ihnen für Abklärungen eines Leistungsanspruchs zur Verfügung. Die Leistungsabrechnung erfolgt jedoch immer direkt mit der Krankenversicherung.
Antwort
In der Grundversicherung stehen neben dem Standardmodell mit freier Arztwahl alternative Versicherungsmodelle zur Auswahl, welche die Versicherungsprämie bis zu 20% reduzieren. Am weitesten verbreitet sind Telmed (Anruf bei der Krankenkasse vor Arztbesuch), Hausarzt (Erstbesuch bei einem im Voraus definierten Vertrauensarzt) sowie HMO (Erstbesuch bei einer im Voraus definierten Praxisgemeinschaft).
Antwort
Die Franchise kann problemlos per Ende Jahr erhöht oder gesenkt werden. Falls die Franchise gesenkt werden soll, dann muss bis zum 30. November bzw. dem letzten Arbeitstag im November (Eintreffen des Briefes beim Versicherer) die gewünschte Senkung der Franchise der Krankenversicherung mitgeteilt werden. Falls die Franchise erhöht werden soll, dann muss dies ebenfalls schriftlich bis zum 31. Dezember der Krankenversicherung mitgeteilt werden.
Antwort
Die Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich. Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden.
Antwort
Nein, jede Krankenkasse muss Sie vorbehaltlos in die obligatorische Grundversicherung aufnehmen, ungeachtet Ihres Alters oder Gesundheitszustandes. Füllen Sie darum den Fragebogen mit den Gesundheitsfragen nur aus, wenn Sie eine Zusatzversicherung abschliessen wollen.
Antwort
Bei der Grundversicherung tragen Sie gemäss Gesetz einen Teil der Kosten selber. Dieser besteht aus der Franchise und dem Selbstbehalt. Für die Berechnung, die pro Kalenderjahr gilt, ist das Behandlungsdatum massgebend. Sie zahlen so lange, bis Ihre Franchise (300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken) aufgebraucht ist. Danach übernehmen Sie 10 Prozent Selbstbehalt, bis maximal 700 Franken. Ab diesem Betrag vergüten wir Ihnen die versicherten Leistungen aus der Grundversicherung vollständig.
Wenn Sie ins Spital müssen, zahlen Sie zusätzlich noch 15 Franken pro Tag. Davon ausgenommen sind Erwachsene unter 25 Jahren und Frauen bei Mutterschaft.
Antwort
Ja, bei Zusatzversicherungen sind Sie verpflichtet, die Gesundheitsfragen zu beantworten. Häufig müssen die Erkrankungen und ärztlichen Behandlungen der letzten fünf Jahre deklariert werden. Es empfiehlt sich, die Gesundheitsdeklaration wahrheitsgetreu auszufüllen, da die Krankenkasse berechtigt ist, auch im Nachhinein Sanktionen einzuleiten. Das Spektrum der Massnahmen reicht sich von einem Ausschluss der Versicherungsleistung für eine bestimmte Krankheit bis zu einer Kündigung.
Antwort
Mit einer Zusatzversicherung können Sie Leistungen, welche die Grundversicherung nicht oder nur teilweise bezahlt, versichern lassen. Wir können Ihnen ein Versicherungspaket aus Zusatzversicherungen zusammenstellen, das auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Antwort
Der Sinn einer vorgeburtlichen Anmeldung liegt darin, dass man das Neugeborene von der ersten Stunde mit Zusatzversicherungen optimal versichern kann – unkompliziert und ohne Risikoprüfung. Durch eine vorgeburtliche Anmeldung haben auch Kinder, die mit einem Leiden zur Welt kommen, einen umfassenden Versicherungsschutz. Wenn hingegen die Anmeldung erst nach der Geburt erfolgt, muss für Zusatzversicherungen erst eine Risikoprüfung vorgenommen werden. Bei einem bestehenden Leiden riskieren Sie, dass Ihr Baby nicht mehr in die Zusatzversicherung aufgenommen werden kann. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie die gewünschten Versicherungen für Ihr Baby deshalb unbedingt noch vor der Geburt abschliessen.
Antwort
Ja, nach der Einreise in die Schweiz müssen Sie sich innerhalb von 3 Monaten bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl für die obligatorische Grundversicherung anmelden. Die Anmeldefrist beginnt am Tag Ihrer Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle, das heisst, per Ausstelldatum Ihrer Wohnsitzbescheinigung oder Ihres Ausländerausweises, z.B. L, B oder C.