Was ist die Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten, die durch einen Unfall entstehen können. Dazu gehören medizinische Behandlungen, Medikamente, Spitalaufenthalte oder Therapien.
Ein Unfall liegt vor, wenn plötzlich, unbeabsichtigt und durch einen äusseren Faktor eine Schädigung des Körpers entsteht.
Beispiele für Unfälle sind
- Sturz beim Sport
- Verkehrsunfall
- Verletzung bei der Arbeit
- Sturz auf vereister Strasse
Wer ist über den Arbeitgeber unfallversichert?
Arbeitnehmende in der Schweiz sind grundsätzlich über ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert.
Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist versichert für
- Berufsunfälle
- Nichtberufsunfälle
- Berufskrankheiten
Die Prämie für Berufsunfälle wird vom Arbeitgeber bezahlt. Die Prämie für Nichtberufsunfälle wird in der Regel vom Lohn der Mitarbeitenden abgezogen.
Was gilt bei weniger als acht Stunden Arbeit pro Woche?
Wer weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeitet, ist nur gegen Berufsunfälle versichert.
Für Unfälle in der Freizeit besteht dann keine Deckung über den Arbeitgeber.
In diesem Fall muss die Unfalldeckung über die Krankenkasse eingeschlossen werden.
Wann brauche ich die Unfalldeckung bei der Krankenkasse?
Die Unfalldeckung in der Grundversicherung ist wichtig für Personen, die nicht über einen Arbeitgeber gegen Nichtberufsunfälle versichert sind.
Dazu gehören häufig
- Kinder
- Studierende
- Rentnerinnen und Rentner
- arbeitslose Personen ohne entsprechende Deckung
- Personen mit sehr geringem Arbeitspensum
- Selbstständigerwerbende ohne separate Unfallversicherung
Wer nicht über einen Arbeitgeber versichert ist, sollte prüfen, ob die Unfalldeckung bei der Krankenkasse eingeschlossen ist.
Was gilt für Kinder?
Kinder sind grundsätzlich über die Krankenkasse gegen Unfälle versichert, sofern die Unfalldeckung eingeschlossen ist.
Die Unfallversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen nach einem Unfall.
Gerade bei Kindern ist es wichtig, regelmässig zu prüfen, ob die Versicherungsdeckung korrekt besteht.
Was gilt für Selbstständigerwerbende?
Selbstständigerwerbende sind nicht automatisch über eine obligatorische Unfallversicherung versichert.
Sie müssen selbst entscheiden, wie sie sich gegen Unfallfolgen absichern möchten.
Mögliche Lösungen sind
- Unfalldeckung über die Krankenkasse
- freiwillige Unfallversicherung
- zusätzliche Erwerbsausfallversicherung
Gerade für Selbstständige lohnt sich eine sorgfältige Prüfung der Absicherung.
Welche Leistungen übernimmt die Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung deckt je nach Situation verschiedene Leistungen ab.
Dazu gehören beispielsweise
- Arztkosten
- Spitalkosten
- Medikamente
- Physiotherapie
- Rettungs und Transportkosten
- Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit
- Invalidenleistungen
- Hinterlassenenleistungen
Der genaue Leistungsumfang hängt von der jeweiligen Versicherungssituation ab.
Typische Fehler bei der Unfallversicherung
Viele Personen gehen davon aus, automatisch versichert zu sein. Das ist jedoch nicht immer der Fall.
Häufige Fehler sind
- Unfalldeckung bei der Krankenkasse ausgeschlossen, obwohl keine Deckung über den Arbeitgeber besteht
- Arbeitszeit unter acht Stunden pro Woche nicht berücksichtigt
- Versicherungsstatus nach Stellenwechsel nicht überprüft
- fehlende Absicherung bei Selbstständigkeit
Ein kurzer Versicherungscheck kann helfen, solche Lücken zu vermeiden.
Fazit
Die Unfallversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Absicherung in der Schweiz. Ob die Deckung über den Arbeitgeber oder über die Krankenkasse läuft, hängt vor allem von der beruflichen Situation ab. Besonders bei Teilzeitarbeit, Selbstständigkeit oder Veränderungen im Berufsleben lohnt es sich, die eigene Versicherungsdeckung regelmässig zu überprüfen. So lassen sich unangenehme Überraschungen im Ernstfall vermeiden.
FAQ Häufige Fragen
Bin ich automatisch gegen Unfälle versichert?
Nicht immer. Ob du gegen Unfälle versichert bist, hängt von deiner beruflichen Situation und deiner Krankenkassendeckung ab.
Wann kann ich die Unfalldeckung bei der Krankenkasse ausschliessen?
Wenn du mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeitest und dadurch gegen Nichtberufsunfälle versichert bist.
Was passiert bei einem Stellenwechsel?
Nach einem Stellenwechsel solltest du prüfen, ob deine Unfallversicherung weiterhin besteht und ob Anpassungen notwendig sind.
Sind Kinder gegen Unfälle versichert?
Ja, in der Regel über die Krankenkasse, sofern die Unfalldeckung eingeschlossen ist.
Sind Selbstständigerwerbende automatisch unfallversichert?
Nein. Selbstständigerwerbende müssen ihre Absicherung gegen Unfallfolgen selbst organisieren.