Ein Spitalaufenthalt kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Dabei stellt sich für viele Versicherte die Frage, welche Kosten von der Krankenkasse und dem Kanton übernommen werden.

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt stationäre Behandlungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Versicherte müssen sich jedoch ebenfalls an den Kosten beteiligen.

Was übernimmt die Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt medizinisch notwendige stationäre Behandlungen in Spitälern, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen zugelassen sind.

Dazu gehören unter anderem:

• medizinische Behandlung
• Aufenthalt im Spital
• Pflegeleistungen
• notwendige Untersuchungen und Behandlungen

Bei einem stationären Aufenthalt werden die Kosten grundsätzlich gemeinsam durch den Krankenversicherer und den Wohnkanton finanziert.

Was müssen Versicherte selbst bezahlen?

Auch bei einem Spitalaufenthalt gibt es eine persönliche Kostenbeteiligung.

Diese besteht grundsätzlich aus:

• Franchise
• Selbstbehalt
• Beitrag an die Kosten des Spitalaufenthalts

Der Spitalbeitrag beträgt für Erwachsene grundsätzlich CHF 15 pro Tag. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie junge Erwachsene bis 25 Jahre in Ausbildung sind davon befreit.

Welche Rolle spielt die Spitalwahl?

Bei einem stationären Aufenthalt ist auch die Wahl des Spitals wichtig.

Grundsätzlich können Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Spitäler auf den entsprechenden Spitallisten wählen. Bei bestimmten Spitälern oder Konstellationen können jedoch zusätzliche Kosten entstehen.

Deshalb sollte vor einem geplanten Spitalaufenthalt geprüft werden, ob das gewünschte Spital durch die Grundversicherung abgedeckt ist.

Was ist der Unterschied zwischen allgemeiner und privater Abteilung?

Die Grundversicherung deckt bei einem stationären Aufenthalt grundsätzlich die allgemeine Abteilung ab.

Wer eine halbprivate oder private Abteilung wünscht, benötigt dafür in der Regel eine entsprechende Zusatzversicherung.

Diese kann je nach Vertrag zusätzliche Leistungen ermöglichen, beispielsweise bei der Wahl des Spitals oder der Unterkunft.

Was gilt bei einem Notfall?

Bei einem medizinischen Notfall gelten besondere Regeln. Auch wenn ein Notfallspital nicht auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt ist, entstehen unter den gesetzlichen Voraussetzungen keine zusätzlichen Kosten aufgrund der Spitalwahl.

Warum eine Überprüfung der Versicherung sinnvoll ist

Wer Wert auf zusätzliche Leistungen im Spital legt, sollte seine Versicherungssituation regelmässig überprüfen.

Dabei können insbesondere folgende Fragen wichtig sein:

• Reicht die Grundversicherung aus?
• Ist eine Spitalzusatzversicherung sinnvoll?
• Welche Leistungen werden tatsächlich benötigt?
• Welche Prämien entstehen langfristig?

Wer verschiedene Versicherungsangebote vergleichen möchte, kann den Krankenkassenvergleich nutzen.

Fazit

Die Grundversicherung übernimmt einen grossen Teil der Kosten eines stationären Spitalaufenthalts. Trotzdem müssen Versicherte eine eigene Kostenbeteiligung leisten und sollten bei geplanten Behandlungen auch die Wahl des Spitals berücksichtigen.

Wer zusätzliche Leistungen wünscht, kann prüfen, ob eine passende Zusatzversicherung sinnvoll ist. Ein regelmässiger Versicherungsvergleich hilft dabei, die eigene Situation im Blick zu behalten.